Keine Kompromisse. Wir kämpfen für Ihr Recht.

Rechtsanwalt Querbach in Koblenz
// Fachanwalt für Strafrecht & Verkehrsrecht

Clemensstraße 11
56068 Koblenz
+49(0)261/134 9900

Professionelle und spezialisierte Strafverteidigung im OLG-Bezirk Koblenz und bundesweit.

Als ausschließlich auf Strafrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei mit Sitz in Koblenz bietet Ihnen die Kanzlei für Strafrecht Querbach die bestmögliche Verteidigung durch effiziente und zielorientierte Beratung und Vertretung in allen Instanzen.

Rechtsanwalt
Ralph Querbach

Über 20 Jahre Spezialisierung ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts (Verteidigung in Strafsachen und OWiG-Verfahren) sowie die Verteidigung bei Gerichten im gesamten Bundesgebiet zeichnen Rechtsanwalt Ralph Querbach aus.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um zu erfahren, wie die Kanzlei für Strafrecht Querbach Ihnen helfen kann.

Verteidigung in Strafverfahren

Es gibt wohl kein Rechtsgebiet, welches für den Mandanten von größerer Bedeutung ist, als das Strafrecht. Umso wichtiger ist es daher, durch einen starken und erfahrenen Strafverteidiger vertreten zu werden, der mit Kompetenz und Leidenschaft, gleichzeitig aber taktisch versiert, für Ihr Recht eintritt.

Die Kanzlei Querbach ist ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig !

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Die Übergänge zwischen dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht sind fließend. Deshalb ist RA Querbach Fachanwalt für Strafrecht und zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht. Folgende Tätigkeitsbereiche werden von RA Querbach schwerpunktmäßig bearbeitet:

  • Fahrlässige Tötung oder fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)
  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluß von Alkohol („Trunkenheit am Steuer“)
  • Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluß von Betäubungsmitteln („Rauschmittelfahrt“)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Beleidigung im Straßenverkehr

Bußgeldverfahren

Wenn die Verfolgung einer Tat im Vorverfahren als Straftat ausscheidet, so wird der mit dieser Tat zusammenhängende Ordnungswidrigkeitenvowurf in einem Bußgeldverfahren vor der Verwaltungs-behörde verfolgt. Daher bedarf es in zahlreichen Verfahren einer Überleitung vom strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in das OWiG-Verfahren.