Keine Kompromisse. Wir kämpfen für Ihr Recht.

Strafrecht / Strafverteidigung

Verteidigung ist Vertrauenssache! Für den Beschuldigten steht beim Vorwurf eines Verbrechens oft „alles auf dem Spiel“. Unser Ziel ist, Ihre Freiheit und persönlichen Lebensumstände zu bewahren. Daher bearbeiten wir unsere Mandate nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um „das Beste“ für einen Beschuldigten zu erreichen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte umfassen im allgemeinen Strafrecht vor allem die klassischen Bereiche der Strafverteidigung.

​Eine langjährige Spezialisierung besteht in der Kanzlei Querbach auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts (§§ 29 ff. BtMG).

Gerade in Betäubungsmittelverfahren wird durch die Ermittlungsbehörden das gesamte Portfolio strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung und andere verdeckte Maßnahmen) genutzt.

Allein die prozessuale Komplexität dieser Verfahren erfordert eine effektive und routinierte Verteidigung.

​Die Bandbreite unserer regelmäßigen Tätigkeitsgebiete umfasst Kapitalstrafsachen (Totschlag und Mord, §§ 212, 211 StGB), Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB), Straßenverkehrsdelikte (§§ 142, 315 ff. StGB), Beleidigungsdelikte (§§ 185 ff. StGB), Vermögensdelikte, z.B. Diebstahl (§§ 242 ff. StGB), Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Weitere Teilbereiche innerhalb des Strafrechts, in welchen RA Querbach im Rahmen der strafrechtlichen Beratung und der Strafverteidigung in Koblenz sowie im übrigen Bundesgebiet tätig ist, sind:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Auslieferungshaft​
  • Auslieferungshaft Niederlande
  • Berufung
  • Revision
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • ​Drogendelikte
  • Internetstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Nebenklagevertretung
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Sexualstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wiederaufnahmeverfahren
  • Wirtschaftsstrafrecht

Das Ziel unserer Strafverteidigung ist eine zeitnahe Verfahrensbeendigung – wenn möglich – noch im Ermittlungsverfahren, um eine belastende und kostenintensive Hauptverhandlung für den Beschuldigten zu vermeiden.