Service
Sollte sich der Mandant in Haft befinden, steht Ihnen Rechtsanwalt Ralph Querbach und das ebenso zur Verschwiegenheit verbundene Sekretariat auch den Angehörigen und Freunden bei Fragen zur Verfügung.
Selbstverständlich beantragen wir gerne Besuchs- oder Telefonerlaubnisse für Angehörige oder Bekannten von Inhaftierten. Dafür benötigen wir:
- eine gut leserliche Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes (gerne per E-Mail an info@q-recht.de)
- Angabe Ihrer derzeitigen Wohnanschrift
- Ihr Verhältnis zum Inhaftierten (Mutter/Vater, Schwester/Bruder, Ehefrau/Ehemann, Freund …)
- Ihre Rückrufnummer
- Angabe, ob wir Ihnen die Besuchserlaubnis per Post zusenden sollen, oder Sie diese in unserem Büro nach telefonischer Terminabsprache abholen kommen.
Übersendung der o. g. Informationen nebst Name des Inhaftierten per E-Mail an info@q-recht.de ist ausreichend.
Sollte sich der Mandant in Haft befinden, steht Ihnen Rechtsanwalt Ralph Querbach und das ebenso zur Verschwiegenheit verbundene Sekretariat auch den Angehörigen und Freunden bei Fragen zur Verfügung.
Selbstverständlich beantragen wir gerne Besuchs- oder Telefonerlaubnissen für Angehörige oder Bekannten von Inhaftierten. Dafür benötigen wir:
- eine gut leserliche Kopie Ihres gültigen Ausweisdokumentes (gerne per E-Mail an info@q-recht.de)
- Angabe Ihrer derzeitigen Wohnanschrift
- Ihr Verhältnis zum Inhaftierten (Mutter/Vater, Schwester/Bruder, Ehefrau/Ehemann, Freund …)
- Ihre Rückrufnummer
- Angabe, ob wir Ihnen die Besuchserlaubnis per Post zusenden sollen, oder Sie diese in unserem Büro nach telefonischer Terminabsprache abholen kommen.
Übersendung der o. g. Informationen nebst Name des Inhaftierten per E-Mail an info@q-recht.de ist ausreichend.