Keine Kompromisse. Wir kämpfen für Ihr Recht.

Pflichtverteidigung mit der Qualität eines Wahlverteidgers

Die Bestellung eines Ihnen unbekannten Rechtsanwalt durch das Gericht lässt sich vermeiden, wenn der Beschuldigte selbst einen Pflichtverteidiger auswählt.

​Er wird dazu angehört – und sollte von diesem Wahlrecht unbedingt Gebrauch machen.

​Natürlich übernehmen entgegen § 49 BRAO nicht alle Strafverteidiger auch eine Pflichtverteidigung. Denn hier fällt das Honorar (Abrechnung nach RVG) deutlich niedriger aus als das eines Wahlverteidigers.

Die Kanzlei für Strafrecht QUERBACH legt Wert auf eine qualitative Verteidigung. Wir passen die Arbeit nicht dem niedrigeren Honorar an.

Die Kanzlei für Strafrecht QUERBACH übernimmt Pflichtverteidigungen in geeigneten Fällen neben einer Zuzahlung zur Strafverteidigung. Dadurch können wir eine unseren Ansprüchen gerecht werdende Pflichtverteidigung gewährleisten, da unsere Kanzlei diese Mandate sozusagen „pro Bono“ übernimmt.

Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung und wir entwickeln gemeinsam einen Plan, wie wir Ihnen in Ihrem Strafverfahren beistehen können. Bei einen persönlichen Gespräch lässt sich vieles vorab klären.

​Verteidigung ist Vertrauenssache! Für den Beschuldigten steht beim Vorwurf eines Verbrechens oft „alles auf dem Spiel“. Unser Ziel ist, Ihre Freiheit und persönlichen Lebensumstände zu bewahren. Daher bearbeiten wir unsere Mandate nicht wie am Fließband, sondern nehmen uns individuell Zeit, um „das Beste“ für einen Beschuldigten zu erreichen.