Keine Kompromisse. Wir kämpfen für Ihr Recht.

Vorladung der Polizei erhalten?

Sie haben von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl vom Gericht erhalten?

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Ralph Querbach, bevor Sie eine Aussage machen oder eine Sacheinlassung abgeben.

Erst die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der StA oder in die Gerichtsakte bietet Gewähr für eine bestmögliche, individuelle Verteidigung.​

Unsere Vorgehensweise:

Wir beantragen zunächst Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte bei der zuständigen Behörde (Polizeiinspektion/Kriminalinspektion/StA) und teilen dort mit, das Sie zur Beschuldigten-/Betroffenen-Vernehmung nicht erscheinen werden und eine Stellungnahme zum Vorwurf – sofern erforderlich – ausschließlich über unser Büro erfolgt.

Von der zuständigen Polizeidienststelle wird die Ermittlungsakte sodann an das sachlich und örtlich zuständige Dezernat der Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Von dort aus erhalten wir die amtliche Ermittlungsakte zwecks Einsichtnahme durch den Verteidiger und Fertigung eines Aktendoppels.

Nach erfolgter Einsichtnahme in die Akte wird sich Rechtsanwalt Querbach mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Sach- und Rechtslage und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu erörtern. Oftmals ist es erforderlich, dass ein Termin zur Besprechung in der Kanzlei vereinbart wird.

Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen können einige Erörterungen per Telefon oder Online-Chat durchgeführt werden.