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Strafbefehl erhalten?

Der Strafbefehl ist letztlich nichts anderes als eine Art der strafgerichtlichen Verurteilung mit sämtlichen daraus resultierenden Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, sich kurzfristig nach Zustellung des Strafbefehls zu informieren und Rechtsrat eines Fachanwaltes für Strafrecht einzuholen sowie fristgerecht Einspruch einzulegen.

Gerne können Sie uns Ihren Strafbefehl per E-Mail an info@q-recht.de mit Ihren Kontaktdaten übersenden. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Übernahme des Verteidigermandats zu besprechen.

Hinweis: Sie haben lediglich 2 Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Zeit, Einspruch beim zuständigen Gericht einzulegen, um den Strafbefehl angreifen zu können.

Im Folgenden sollen die wesentlichen Informationen zum Strafbefehlsverfahren, zu den Folgen des Strafbefehls und zu den Rechtsschutzmöglichkeiten zusammengefasst werden:

Was ist ein Strafbefehl?

Der Strafbefehl ist einer strafgerichtlichen Verurteilung gleichzusetzen. Der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Verurteilung in öffentlicher HV vor Gericht liegt darin, dass gegen den Empfänger eines Strafbefehls für ein strafrechtlich relevantes Verhalten eine Sanktion im schriftlichen Verfahren festgesetzt wird.

Eine (weitere) mündliche Anhörung des Angeklagten vor dem Strafgericht unterbleibt somit. Die Konsequenzen sind aber dieselben: Wie im Falle strafrechtlicher Verurteilung in öffentlicher Hauptverhandlung, wird auch gegen den Empfänger eines Strafbefehls eine strafrechtliche Sanktion festgesetzt, die unter denselben Voraussetzungen wie im Urteilsverfahren nach Eintritt der Rechtskraft in das Bundeszentralregister und unter Umständen in ein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen wird und sodann von der Vollstreckungsbehörde vollstreckt wird.

Deshalb ist es wichtig, die Zustellung eines Strafbefehls nicht auf die „leichte Schulter“ zu nehmen!