Anklageschrift erhalten?
Wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, ist das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen. Sie haben mindestens einmal Post der Polizei oder Staatsanwaltschaft ignoriert.
Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie sofort einen im Strafrecht qualifizierten Rechtsanwalt kontaktieren.
Eile ist geboten: Der Rechtsanwalt wird eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Anklageschrift und Akteneinsicht beantragen. Wird Ihr Verteidiger in diesem Verfahrensabschnitt, dem sogenannten Zwischenverfahren (zwischen Ende des Ermittlungsverfahrens und Eröffnung des Hauptverfahrens) beauftragt, wird das Gericht bei zeitnaher Fertigung des Bestellungsschriftsatzes kurzfristig Akteneinsicht gewähren und regelmäßig den/die Hauptverhandlungstermin/e mit unserem Büro abstimmen.
Ein weiterer Grund dafür, schnellstmöglich nach Bekanntwerden von Ermittlungsmaßnahmen einen Strafverteidiger zu kontaktieren, liegt darin, dass der Verteidiger nach Akteneinsicht und noch vor der abschließenden Entscheidung der StA auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken kann, zum Beispiel nach § 153 StPO oder nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage. Auf diese Weise bleibt Ihnen die Hauptverhandlung vor Gericht erspart. Dies ist aus mehreren Gründen nicht zu unterschätzen: Hauptverhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Ob sich ein Pressevertreter oder eine Schulklasse (zu Ausbildungszwecken) im Zuhörerbereich des Gerichtssaals befindet, ist im Vorfeld nicht stets zu ermitteln. Die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung soll ein faires Verfahren sichern. Die Anwesenheit mehrerer Zuhörer sorgt im Gerichtsalltag jedoch häufig für Probleme.
Zu guter Letzt:
In Fällen notwendiger Verteidigung steht Ihnen nach dem Gesetz (§ 140 ff. StPO) die Bestellung eines Pflichtverteidigers zu. In diesen Fällen wird das Gericht Sie mit Zustellung der Anklageschrift auffordern, einen Rechtsanwalt zu benennen, der Ihnen als Pflichtverteidiger beigeordnet wird.
Benennen Sie niemanden, wird das Gericht Ihnen nach Ablauf einer angemessenen Frist irgendeinen Verteidiger beiordnen. Damit verlieren Sie das Ihnen zustehende Auswahlrecht. Deshalb ist es ratsam, sich selbst um einen Fachanwalt für Strafrecht zu bemühen und diesen gegenüber dem Gericht zu benennen.
Bitte bedenken Sie aber, dass eine Zuzahlung zu den aus der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidgergebühren für einen Fachanwalt für Strafrecht üblich und in vielen Fällen unerlässlich ist, da die Pflichtverteidigergebühren deutlich geringer sind als die Gebühren des Wahlverteidigers. Dies führt dazu, dass auch Pflichtverteidiger von ihren Mandanten oftmals eine weitere Vergütung fordern und in umfangreichen oder auswärtigen Verfahren Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant geschlossen werden, da ansonsten in derartigen Verfahren nicht auskömmlich gearbeitet werden kann.